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   LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11   

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https://dejure.org/2013,33819
LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11 (https://dejure.org/2013,33819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2013 - L 8 KR 334/11 (https://dejure.org/2013,33819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2013 - L 8 KR 334/11 (https://dejure.org/2013,33819)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung für vormals gesetzliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt Urteil vom 21. November 2011, Az. B 12 KR 13/10 R, Rdnr. 14 m.w.N., veröffentl. in Juris) wird dieses negative Tatbestandsmerkmal durch die Regelung des § 5 Abs. 8a SGB V konkretisiert.

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Leistungsverpflichtung nach den in § 5 Abs. 8a SGB V aufgeführten Kapiteln des SGB XII. Darüber hinaus hat Herr A. mit seiner Haftentlassung am 23. Juli 2009 seinen bis dahin bestehenden Anspruch auf Gesundheitsvorsorge nach §§ 56 ff. StVollzG verloren (siehe auch in vergleichbaren Fällen: Bundessozialgericht, Urteil vom 21. November 2011, Az. B 12 KR 13/10 R, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2012, Az. L 11 KR 3057/10, beide veröffentl. in Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3057/10

    Krankenversicherung - notfallmäßige Krankenhausbehandlung eines mittellosen

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11
    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Leistungsverpflichtung nach den in § 5 Abs. 8a SGB V aufgeführten Kapiteln des SGB XII. Darüber hinaus hat Herr A. mit seiner Haftentlassung am 23. Juli 2009 seinen bis dahin bestehenden Anspruch auf Gesundheitsvorsorge nach §§ 56 ff. StVollzG verloren (siehe auch in vergleichbaren Fällen: Bundessozialgericht, Urteil vom 21. November 2011, Az. B 12 KR 13/10 R, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2012, Az. L 11 KR 3057/10, beide veröffentl. in Juris).

    Denn andererseits begründet die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für den Versicherten - auch im Falle der Unkenntnis seiner Versicherungspflicht - seine Verpflichtung zur Beitragszahlung, selbst wenn er - infolge seiner Unkenntnis - keine Leistungen in Anspruch genommen hat (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2012, Az. L 11 KR 3057/10, Rdnr. 27 m.w.N. veröffentl. in Juris).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11
    Der geltend gemachte Zinsanspruch könne auf § 10 Abs. 5 des Hessischen Vertrages über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung gestützt werden (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 4. März 2004, Az. B 3 KR 4/03 R und vom 19. April 2007, Az. B 3 KR 10/06 R).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11
    Der geltend gemachte Zinsanspruch könne auf § 10 Abs. 5 des Hessischen Vertrages über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung gestützt werden (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 4. März 2004, Az. B 3 KR 4/03 R und vom 19. April 2007, Az. B 3 KR 10/06 R).
  • SG Aachen, 24.11.2009 - S 20 SO 95/08

    Mehr Klarheit bei der sog. "Bürgerversicherung"

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 334/11
    Im Falle der fehlenden Mitwirkung müsse die Versicherungspflicht anhand der bekannten Unterlagen festgestellt werden (Hinweis auf Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29. November 2009, Az. S 20 SO 95/08).
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